
Digitale Meldepflicht für Kassensysteme:
Was jetzt zu tun ist
25. März 2025
Ab dem 1. Januar 2025 greift eine neue gesetzliche Pflicht für Betriebe mit elektronischen Kassensystemen – insbesondere in Gastronomie und Einzelhandel: die digitale Meldepflicht. Ziel dieser Maßnahme ist es, Steuertransparenz zu verbessern und Manipulationen an Kassendaten zu verhindern. Wer die Fristen versäumt, riskiert Bußgelder.
Was genau ist meldepflichtig?
Unternehmen müssen künftig jedes eingesetzte Kassensystem sowie die zugehörige zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) beim Finanzamt anmelden. Auch spätere Änderungen – wie die Außerbetriebnahme eines Geräts – müssen digital gemeldet werden. Die Übermittlung erfolgt über ELSTER oder eine geeignete technische Schnittstelle (z. B. ERiC).
Welche Fristen gelten?
Für Kassensysteme, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, muss die Meldung bis spätestens 31. Juli 2025 erfolgen. Bei Anschaffungen ab dem 1. Juli 2025 gilt eine Frist von einem Monat nach Inbetriebnahme. Gleiches gilt für Systeme, die außer Betrieb genommen werden.
Welche Angaben sind erforderlich?
Für die Meldung sind unter anderem folgende Daten nötig: die Steuernummer, Art und Seriennummer des Kassensystems, verwendete TSE, Anzahl der Geräte sowie das jeweilige Inbetriebnahme- oder Abschaltdatum.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Für viele Betriebe ist das eine neue bürokratische Hürde – gleichzeitig aber auch ein guter Anlass, veraltete Systeme zu prüfen und gegebenenfalls auf den aktuellen Stand zu bringen. Denn: Ohne zertifizierte TSE ist keine rechtssichere Meldung möglich.
Ein modernes, gesetzeskonformes Kassensystem spart nicht nur Zeit, sondern schützt auch vor Fehlern und Sanktionen.
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