
eRechnungs-Pflicht hält Gastronomie in Atem
13. März 2025 - Verfasser:
Ab dem 1. Januar 2025 tritt in Deutschland die verpflichtende Einführung der elektronischen Rechnung (E-Rechnung) für den Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B) in Kraft. Diese Neuerung betrifft insbesondere Betriebe in der Gastronomie und im Einzelhandel. Doch was bedeutet das konkret für Ihr Unternehmen?
Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format erstellt, übermittelt und empfangen wird. Im Gegensatz zu herkömmlichen Papierrechnungen oder einfachen PDF-Dateien ermöglicht die E-Rechnung eine automatisierte elektronische Verarbeitung. In Deutschland sind Formate wie die XRechnung oder das hybride ZUGFeRD-Format, das eine PDF mit einer XML-Datei kombiniert, gängig.
Was ändert sich ab dem 1. Januar 2025?
Ab diesem Datum sind alle Unternehmen verpflichtet, E-Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können. Das bedeutet, dass Sie sicherstellen müssen, dass Ihre Systeme in der Lage sind, elektronische Rechnungen im vorgeschriebenen Format zu akzeptieren und zu bearbeiten. Papierrechnungen und einfache PDF-Dateien gelten dann als "sonstige Rechnungen" und sind nur noch zulässig, wenn beide Geschäftspartner dem zustimmen.
Gibt es Übergangsfristen für die Gastronomie und den Einzelhandel?
Ja, es wurden Übergangsfristen festgelegt, um Unternehmen die Umstellung zu erleichtern:
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Ab dem 1. Januar 2025: Alle Unternehmen müssen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten.
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Bis zum 31. Dezember 2026: Unternehmen können weiterhin Papierrechnungen oder einfache PDF-Rechnungen ausstellen, sofern der Empfänger zustimmt.
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Ab dem 1. Januar 2027: Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 800.000 Euro sind verpflichtet, E-Rechnungen auszustellen und zu versenden.
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Ab dem 1. Januar 2028: Die Verpflichtung zur Ausstellung und zum Versand von E-Rechnungen gilt für alle Unternehmen, unabhängig vom Umsatz.
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Diese Fristen ermöglichen es insbesondere kleineren Betrieben, sich schrittweise auf die neuen Anforderungen einzustellen.
Wie können Sie sich vorbereiten?
Die Umstellung auf E-Rechnungen erfordert Anpassungen in Ihren Geschäftsprozessen und IT-Systemen. Es ist wichtig, frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um den Übergang reibungslos zu gestalten:
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Systemprüfung: Überprüfen Sie, ob Ihre aktuellen Kassensysteme und Buchhaltungssoftware E-Rechnungen im vorgeschriebenen Format verarbeiten können.
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Schulung: Informieren Sie Ihre Mitarbeiter über die neuen Anforderungen und schulen Sie sie im Umgang mit E-Rechnungen.
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Beratung einholen: Nutzen Sie die Expertise von Fachleuten, um Ihre Systeme optimal anzupassen und rechtliche Vorgaben einzuhalten.
Wir bieten spezialisierte Schulungen und Beratungen zum Thema E-Rechnung an, die sich gezielt an Unternehmen in der Gastronomie und im Einzelhandel richten. Unsere Experten unterstützen Sie dabei, Ihre Prozesse effizient umzustellen und alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Auch für Steuerberater bieten wir maßgeschneiderte Weiterbildungen an, um deren Mandanten optimal auf die Umstellung vorzubereiten.
Die Umstellung auf E-Rechnungen ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine Chance, Ihre Geschäftsprozesse zu optimieren und zukunftssicher zu gestalten. Zögern Sie nicht, uns für eine individuelle Beratung zu kontaktieren. Gemeinsam finden wir die passende Lösung für Ihr Unternehmen.
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